Änderungen beim Kabelfernsehen ab 01.07.2024

Seit dem 1. Dezember 2021 ist die Telekommunikationsgesetz (TKG)-Novelle in Kraft getreten und hat zahlreiche Änderungen zur Folge.

In erster Linie soll sie die Rechte des Verbrauchers im Hinblick auf Internet-, Fernseh-, Festnetz und Mobilfunkverträge stärken.

Als Auswirkung dieser Novelle dürfen wir Sie ab dem 30.06.2024 nicht mehr direkt mit einem Breitbandkabelanschluss für den Fernsehempfang versorgen und die anfallenden Kabelanschlussgebühren über die Betriebskostenabrechnung abrechnen.

Dies hat für Sie zur Folge, dass Sie sich ab diesem Termin frei entscheiden können aber auch müssen, ob und durch wen Sie zukünftig Ihren Fernsehempfang beziehen möchten.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit eines Einzelvertragsabschlusses mit dem bisherigen Anbieter Vodafone. Sie brauchen keine neuen Geräte, keine neue Verkabelung und die Sender bleiben auf dem gewohnten Senderplatz. Sie empfangen Fernsehen wie gewohnt.

Wichtig ist, dass Sie sich vor dem 01.07.2024 darum kümmern, wie Sie zukünftig Fernsehen wollen, damit das TV-Gerät nicht ab diesem Termin dunkel bleibt.

Weitere Informationen erhalten alle betroffenen Mieter in einem gesonderten Anschreiben.